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BFH, 07.03.1957 - IV B 288/55 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einjährige Frist bei erstmaliger Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge - Beginn der Frist bei zunächst vorläufiger Festsetzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 64, 479
- BStBl III 1957, 178
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 12.10.1977 - I R 226/75
Durchführen einer Pipeline durch Gemeindegebiet begründet noch keine …
Denn mit der Bekanntgabe eines berichtigenden vorläufigen oder eines endgültigen Gewerbesteuermeßbescheids wird eine neue Frist in Lauf gesetzt (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1959 I B 7/58 U, BFHE 68, 273, BStBl III 1959, 106, und vom 7. März 1957 IV B 288/55 U, BFHE 64, 479, BStBl III 1957, 178). - FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 498/99
Bestandskraft des Gewerbesteuermeßbescheides unter dem Vorbehalt
Die herrschende Meinung beruht insoweit auf der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Vorgängervorschrift des § 189 Satz 3 AO , dem § 387 Abs. 3 Satz 3 der Reichsabgabenordnung - RAO - (vgl. BFH-Beschluß vom 7.03.1957 IV B 288/55 U, BFHE 64, 479, BStBl III 1957, 178; BFH-Urteil vom 12. Oktober 1977 I R 226/75, BFHE 123, 500 , BStBl II 1978, 111). - BFH, 22.09.1977 - IV R 10/73
Zerlegungssperre - Beantragung der Zerlegung - Zeitpunkt des Antrages - Erlaß des …
Nach der genannten Vorschrift in der von der Rechtsprechung hierzu getroffenen Auslegung (vgl Beschluß des Senats vom 7. März 1957 IV 288/55 U, BFHE 64, 479, BStBl III 1957, 178) findet, wenn der Anspruch einer Gemeinde auf einen Anteil am Steuer- oder Steuermeßbetrag unberücksichtigt geblieben ist, gleichwohl eine (erstmalige oder abweichende) Zerlegung nicht mehr statt, wenn seit Bestandskraft des zu zerlegenden Steuer- oder Meßbetrags ein Jahr vergangen ist, es sei denn, daß vor Ablauf des Jahres ein entsprechender Antrag gestellt worden ist (vgl jetzt auch § 189 Satz 3 AO 1977 ).
- FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 407/98
Voraussetzungen für eine Zerlegung nach dem Gewerbesteuergesetz; Voraussetzungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 499/99
Voraussetzungen für eine Zerlegung nach dem Gewerbesteuergesetz; Voraussetzungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.02.1972 - VIII R 21/66
Gemeinde - Gewerbeanmeldung - Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrages
Die Beschwerdeentscheidung der OFD M und die Zerlegungsbescheide des beklagten FA müssen aufgehoben werden, weil die Bescheide infolge Fristablaufs gemäß § 387 Abs. 3 Satz 4 AO -- der auch bei erstmaligen Zerlegungen gilt (vgl. BFH-Entscheidung IV B 288/55 U vom 7. März 1957, BFH 64, 479, BStBl III 1957, 178) -- nicht mehr ergehen durften. - BFH, 13.01.1959 - I B 7/58
Berechnung der Frist des § 387 Abs. 3 letzter Satz Abgabenordnung (AO) bei …
Von dieser Auffassung sei auch der Bundesfinanzhof in seinem Beschluß IV B 288/55 U vom 7. März 1957 (Bundessteuerblatt 1957 III S. 178, Slg. Bd. 64 S. 479) ausgegangen, allerdings nur für den Fall, daß der erste Meßbescheid als vorläufig im Sinne des § 100 AO ergangen sei.